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BGH, 19.10.1964 - II ZR 109/62 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vernehmung von Liquidatoren sowie von Gesellschaftern ohne Liquidatoreneigenschaft als Partei oder als Zeugen im Rechtsstreit der Gesellschaft - Unterscheidung zwischen vertretungsberechtigten und von der Vertretung ausgeschlossenen Gesellschaftern - Beweis durch ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Papierfundstellen
- BGHZ 42, 230
- NJW 1965, 106
- MDR 1965, 26
- DB 1964, 1662
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.02.1961 - III ZR 71/60
Kaufmannseigenschaft einer OHG
Auszug aus BGH, 19.10.1964 - II ZR 109/62
Die Äußerung des III. Zivilsenats in BGHZ 34, 293, 297, die Gesellschafter könnten im Prozeß der parteifähigen Gesellschaft nicht Zeuge sein, sondern nur als Partei vernommen werden, macht allerdings keinen Unterschied zwischen den vertretungsberechtigten und den von der Vertretung ausgeschlossenen Gesellschaftern der offenen Handelsgesellschaft.
- LAG Köln, 18.11.2016 - 4 Ta 278/16
Ordnungsgeld; Missachtung der Anordnung des persönlichen Erscheinens
Bei juristischen Personen wie der Beklagten kommt gemäß § 141 ZPO nur die Anhörung des gesetzlichen Vertreters in Betracht (LAG Köln…, Beschluss vom 13. Februar 2008 - 7 Ta 378/07 -, Rn. 21, juris unter Verweis auf BGH, Urteil vom 19. Oktober 1964 - II ZR 109/62 -, Rn. 14, juris). - VGH Bayern, 18.11.1971 - 219 VII A 69 Anders als im Zivilprozeß (vgl. BGHZ 42, 230) ist im verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Parteivernehmung kein Akt der Prozeßführung, sondern nur Beweismittel.
- BGH, 03.06.1965 - VII ZR 200/63
Anspruch auf Ersatz des Schadens für die Beschädigung von Klischees - …
Der II. Zivilsenat hat neuerdings (BGHZ 42, 230 [BGH 06.10.1964 - II ZR 109/62]) ausdrücklich entschieden, daß nur vertretungsberechtigte Gesellschafter als Partei vernommen werden können.